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Regeln zur Pflege und zum Erhalt unserer Tennisplätze
In diesem Jahr wurden sechs Plätze durch ein Fachunternehmen fit für die Außensaison gemacht. Neben den üblichen Arbeiten haben wir die Grundlinienbereiche der Plätze eins und drei sanieren lassen. Die Ausgaben hierfür betragen ohne Material rund 8.500 €. Platz zwei wird ausschließlich für den Trainingsbetrieb genutzt und in Eigenleistung hergerichtet. Unser technischer Wart, Wolfgang Tramm, hat den Platzwart gebeten, die Plätze regelmäßig zu wässern und zu walzen, so dass wir – was die Plätze betrifft – in dieser Sommersaison gute Bedingungen vorfinden werden.
Um die Plätze auch in diesem Zustand zu erhalten, ist aber die Mitwirkung aller am Spielbetrieb teilnehmenden Mitglieder erforderlich.
Hierzu gehören vor Verlassen des Platzes folgende Aufgaben:
– auf jeden Fall den Platz abziehen,
– Unebenheiten mit Schabern beseitigen,
– verdeckte Linien mit dem Besen freimachen,
– hochgekommene Linien wieder befestigen (notfalls andere Spieler um Hilfe bitten)
– bei Trockenheit sprengen (10 Minuten sind ausreichend. Den Sprühstrahl nicht direkt auf den Boden richten. Wasserschläuche nach Gebrauch dicht an den Zaun legen). Wer Sprinkler verwendet ist für deren Ausschalten verantwortlich.
Befindet sich der Platz vor Spielbeginn in unzureichendem Zustand (z.B. wegen Trockenheit), so ist eine Platzpflege auch vor Spielbeginn notwendig.
Sollten Plätze nicht bespielbar sein, weil eine Beseitigung der Mängel nicht ohne größeren Aufwand möglich ist oder Plätze unter Wasser stehen bzw. zu sehr aufgeweicht sind, werden diese vom Platzwart gesperrt. Aber auch ohne eine solche Sperrung bitte selbständig prüfen, ob der Platz bespielbar ist, z.B. bei aufgeweichten Plätzen nach mehreren Regenschauern. Gerade hier werden oft Schäden angerichtet, die nur schwer beseitigt werden können. Auch wenn es schwer fällt, dann bitte lieber nicht spielen, statt den Platz „umzupflügen“.
Im Interesse der nach uns Spielenden sollten diese Arbeiten beendet sein, bevor unsere Spielzeit abgelaufen ist.
Bitte haltet diese Regeln ein und weist im Zweifel andere Mitglieder auf deren Einhaltung hin.
Euer Vorstand
Platzregeln
Liebe Mitglieder,
gerne könnt Ihr mit einem Gast auf unserer Anlage spielen. Es ist nicht möglich, dass Gäste ohne ein Mitglied die Anlage nutzen, weil unsere Satzung dies nicht zulässt.
Passive Mitglieder und Nichtmitglieder (Gäste) sind nur mit einem aktiven Mitglied spielberechtigt und dürfen maximal 5 Spiele in einer Saison bestreiten.
Gastspiele sind nur an Punktspiel-freien Tagen zugelassen.
Die Gastspielgebühr beträgt pro Person und Tag 10 €.
Sie ist vom Mitglied vor Spielbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen an den ersten oder zweiten Vorsitzenden oder an den Kassenwart zu entrichten.
Tritt ein Gast während der Saison in den Tennissparte ein, werden ihm die bis dahin gezahlten Gastspielgebühren auf den Spartenbeitrag angerechnet.
Ausnahmen:
• Interessenten
Interessenten (Nichtmitglieder, die vor einem Eintritt den Spielbetrieb kennen lernen möchten) sind herzlich zu unseren Spielabenden eingeladen. Nähere Infos erteilen unsere Ansprechpartner unter http://tve-sehnde.de/pages/tennis/kontakt.php sowie unsere Mitglieder. Diese Möglichkeit kann an zwei Abenden kostenlos genutzt werden.
• Schüler und Studenten sind befreit.
• Freundschaftsspiele
Bei offiziell angemeldeten Freundschaftsspielen entfällt die Gastspielgebühr.
• Veranstaltungen
Bei offiziellen Veranstaltungen wie dem Sommerfest oder der Ferienpassaktion fällt ebenfalls keine Gastspielgebühr an.
Euer Vorstand
Gastspielgebühren
